Abstimmungsfrust

Ja, ich bin gefrustet… die Abstimmung zum Geldspielgesetz wurde von den Befürwortern auf eine Art und Weise geführt, die für mich an die Grenzen ging.

Insbesondere der Partei, welche das «C» im Namen trägt, ware keine Lüge zu infam, um dem Gesetz zum Durchbruch zu verhelfen.

Ich bin nun nicht gerade der Mensch, welcher mehrheitlich für liberale Ideen steht, aber hier war der «Heimatschutz» einfach nicht angebracht. Insbesondere glaube ich nicht, dass die Beton-Casinos die geforderte Prävention online wirklich leisten können. Erst recht wohl nicht die im Hintergrund leise mitsurfenden (kantonalen) Lotterien.

Was mich aber besonders frustet, ist die tiefe Stimmbeteiligung. Gemäss diesem Artikel im Bund, lag sie diesmal im Kanton Bern bei nicht mal 30%.

So, Ihr lieben LinksGrünen Politiker in der Stadt und im Kanton Bern. Ihr wollt doch die hier lebenden Ausländer an den Wahlen beteiligen, wie wäre es mit folgendem Anliegen:

Anpassung des Gesetz über die politischen Rechte (PRG)

  • Artikel 3, Grundsätze
    • 4., wer sein Wahl- und Stimmrecht während 12 oder mehr Monaten ununterbrochen nicht ausübt, wird durch die Wahlbehörde gemahnt.
    • 5., wer trotz Mahnung innert weiterer 6 Monate weiterhin nicht teilnimmt, verliert sein Wahl- und Stimmrecht.
    • 6., die frei werdenden Wahl- und Stimmrechte werden mittels einer Lotterie an hier während mindestens fünf Jahren niedergelassene, einwandfrei beleumundete Ausländer und Ausländerinnen verteilt.
    • 7., will eine Schweizer Bürgerin, ein Schweizer Bürger sein Stimmrecht wieder ausüben, so kann er bei der nächsten Lotterie eines der zur Verfügung stehenden Stimmrechte beanspruchen.

Das wäre doch mal eine Steilvorlage, nicht?

Urs Sonntag 10 Juni 2018 - 2:36 pm | | default

zwei Kommentare

duuderino
duuderino , - 10-06-’18 16:11
Dani
Dani, - 11-06-’18 08:27
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